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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: Brühl Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4859 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Santana Anibal- Defender 110 |
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Verfasst am: 15.02.2011 15:43:33 Titel: umbau |
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tach auch -
wir brauchen echt hilfe
wir haben einen santana anibal werkstattwagen
der ist als zweisitzer eingetragen
na kein thema dachten wir den werkstatteinbau raus
haltepunkte usw sind ja da -
also sitzbank rein tüv umschreiben als 5 sitzer und alles ist gut
ja pustekuchen !!!
kein tüv trägt uns den wagen als fünfsitzer ein
als pkw erfüllt er die normen nicht
als lkw darf er keine 5 sitze haben
äh moment aber den gibt es doch als 5 sitzer vom werk und mit lkw zulassung !!
also weiß irgendjemand wie wir das hin bekommen könnten ??
wir wollen den wagen echt gerne behalten aber als 2 sitzer ist blöd - wen die kleine mitfährt muss ich arme .. immer zum hund auf die ladefläche und die kleine mörgelt das sie nicht mit darf - lol
wenn ihr nur die kleinste idee habt - teilt sie uns bitte mit
unsere ideen gehen uns langsam aus
stefan & sonja | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 15.02.2011 15:57:46 Titel: Re: umbau |
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Santana1 hat folgendes geschrieben: |
unsere ideen gehen uns langsam aus
stefan & sonja |
Als ultima ratio: den Santana satteln und zu mir kommen, immer Mittwochs. Bin etwa 40km östlich von Frankfurt am Main. Mein TÜVler macht solche Umtragungen jeden Tag. | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2011 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR Defender 130 TD5 |
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Verfasst am: 17.02.2011 10:29:18 Titel: |
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Juten Tach,
Wenn ihr den als 5-Sitzer umbaut wird euch die Finanzbehörde wahrscheinlich einen Strich durch die Rechnung machen mit der Gewichtsbesteuerung. Denen ist es nämlich reichlich egal ob der Waghen technisch immernoch als LKW typisiert ist. Die haben da noch andere Regeln. (Verhältnis der Lädeflächengröße zur Fläche der des Personentransportbereichs z.B.) Doppelkabinenfahrer können da ein Liedchen von singen. Allgemein ist es so, daß das Finanzamt verlangt, das der Bereich zum Gütertransport deutlich größer ist als zum Personentransport. Gemessen wird der Insassenbereich von Pedalen bis hinterster Punkt an der Rücklehne der zweiten Reihe. Und selbst dann liegt es noch im Ermessen der FA. Manche sperren sich da schon wenn der Wagen rund um verglast ist. Einfach mal LKW Steuer googeln, da gibt es reichlich Forumsdiskussionen zu dem Thema.
Mfg
Simon
(Der sich am Mo o. Di euer Auto anschauen möchte^^) | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.02.2011 12:33:34 Titel: |
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Das hab ich total überlesen....LKW mit 5 Sitzplätzen kannst Du definitiv vergessen.
Selbst wenn Dir das der TÜVler so einträgt, das akzeptiert kein Finanzamt. Dann hast Du zwar LKW mit 5 Sitzplätzen in den Papieren stehen, zahlst aber trotzdem wie ein PKW. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2010 Wohnort: Goldbeck Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Santana anibal PS-10 |
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Verfasst am: 19.02.2011 22:46:47 Titel: LKW mit 5 Sitzen |
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moin moin,
soweit ich weis geht es bei der Berechnung der Ladefläche um die reine Fläche nicht um Volumen.
Soll heißen unsere Rückbank ist klappbar und hat in der Mitte keine Stütze.
Mein Santana hat 5 Sitze und ist auch Steuerrechtlich ein LKW.
Am besten du meldest dich bei www.Carservice-Erkens.de die haben die Santis importiert und homologisiert.
Gruß Thomas | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Großröhrsdorf Status: Offline
| Fahrzeuge 1. SUZUKI SAMURAI 2. Ex SUZUKI LJ 80 3. QEK Junior |
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Verfasst am: 19.02.2011 22:55:00 Titel: Re: LKW mit 5 Sitzen |
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betzin66 hat folgendes geschrieben: | ist auch Steuerrechtlich ein LKW.
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Das entscheidet aber immer das jeweilig zuständige Finanzamt. | _________________
sebbo hat folgendes geschrieben: | generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :) |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2010 Wohnort: Goldbeck Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Santana anibal PS-10 |
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Verfasst am: 19.02.2011 23:00:40 Titel: |
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nein ! nur wenn wenn es sich um eine nachträgliche LKW Typisierung handelt kann das Finanzamt anders entscheiden.
Unsere Santis sind nur als LKW in Deutschland zugelassen worden und somit auch vor dem Finanzamt sicher. | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: BODENSEE Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SANTANA PS10 |
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Verfasst am: 27.02.2011 15:15:02 Titel: |
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Wenn's Euch hilft schick ich Euch gerne (an priv. Mailadresse) einen Farb-Scan von meinem Brief (neudeutsch: Zulassungsbescheinigung Teil II ). Das Auto ist ein 5 Sitzer-LKW und wurde bei Erkens direkt gekauft. Mit dem Brief als Vorlage dürfte eigentlich kein Finanzamt oder TüV probleme machen beim Eintragen. | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 27.02.2011 16:33:14 Titel: |
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Vollkommen zwecklos, in diesem Forum über irgendetwas zu diskutieren...auch wenn man sich von Berufs wegen mit einer Materie jeden Tag befasst - es gibt immer einen, der es besser weiß.
Kauft euch mal für ein paar Euro ein KraftStG, lest das, und DANN postet wieder.
Zum allerletzten Mal: die verkehrsrechtliche Einstufung ist für das Finanzamt NICHT bindend. Wenn der Sachbearbeiter einen als LKW-typisierten Wagen als PKW besteuern will, kann er das tun.
Juristische Quintessenz:
1. Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge.
2. Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. BFH-Urteil vom 01.08.2000, BStBl. Ll 2001, 72).
3. Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl. Ll 1998, 489).
4. Nach der Rechtsprechung des BFH entfaltet die verkehrsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen durch die Zulassungsbehörden keine rechtliche Bindungswirkung für die kraftfahrzeugsteuerliche Sachbehandlung (BFH-Urteil vom 29.04.1997, BStBl. ll 1997, 627). | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2011 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR Defender 130 TD5 |
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Verfasst am: 27.02.2011 22:13:23 Titel: |
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Das ist leider richtig, Das Finanzamt kocht sein eigenes Süppchen, da ist es irrelevant wie das Fahrzeug technisch oder zulassungsrechtlich eingestuft ist. Deswegen werden Doppelkabinen Pickups auch meist als PKW versteuert. So ein Doppelkabiner Sprinter dann wieder als LKW, inwiefern das berechtigt ist weiß ich auch nicht. Einzig mit einem Santana Pickup ist man relativ auf der sicheren Seite, das ist eindeutig ein LKW, auch für´s Finanzamt.
Mfg
Simon | |
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