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Bin neu hier
Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: l.k. Kulmbach Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5515 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. sj 410 |
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Verfasst am: 19.03.2009 13:37:41 Titel: LKW-Zulassung trotz sitzbank? |
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sagt mal jungs, wenn man die lkw zulassung hat, darf man dann eig auch die sitzbank drin haben oder muss er dann wieder als pkw geführt werden??? wenn ja was kostet er dann ca im jahr??? | _________________ Hubraum statt spoiler!!!
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der in der Tundra wohnt
Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 19.03.2009 20:24:13 Titel: |
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Denk mal kurz drauf rum , was wohl eine Zulassung als LKW ausmacht ... Richtig , ein Fahrzeug mit 5 oder 6 Sitzen in Verbindung mit einem Kofferraum in der Größe von Oma's Handtasche wird wohl nicht als LASTKRAFTWAGEN durchgehen . Denn ein LKW ist ein Kraftfahrzeug , welches ausschließlich oder überwiegend dem Transport von Lasten dient und von seiner Bauart her auf diesen Zweck ausgelegt ist . Wenn also der größte Teil des Innenraumes bauartbedingt der Personenbeförderung dient , ist es ein PKW oder ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung .
Grundlage für die Anerkennung als LKW ist , daß der Raum zur Beförderung von Gütern bzw. Lasten größer ist als der verbleibende Raum für den Personentransport . Der Raum für die Bemessung beginnt am Bremspedal und endet an der Rückenlehne des am weitesten hinten gelegenen Sitzes . An der Rückseite des am weitesten hinten gelegenen Sitzes beginnt der Laderaum , welcher sich bis zur Innenseite der geschlossenen Heckklappe/Hecktür erstreckt . Da wirds beim Blazer schon verdammt knapp und erfordert einen sehr wohlwollenden Prüfer . Dazu kommt je nach Bundesland oder Landkreis , daß die hinteren Seitenscheiben durch Bleche ersetzt werden müssen , eine räumliche Trennung zwischen Personenbeförderungsraum und Güterbeförderungsraum gegeben sein muß und die hinteren Gurtbefestigungen müssen dauerhaft unbrauchbar gemacht werden . Wenn all diese Auflagen für die jeweilige Prüforganisation erbracht sind und damit auch die Eintragung in den Fahrzeugpapieren , liegt es letztendlich am Finanzbeamten , ob er dann die steuerliche Einstufung zum LKW bewilligt oder nicht . | _________________ Wer betet, hat die Hände nicht frei zum kämpfen! |
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der in der Tundra wohnt
Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 19.03.2009 20:31:04 Titel: |
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Ach ja , die Frage zur Steuer ... Also , gehen wir mal von nem ganz normalen 350er , also 5,7er V8 aus . Die Schlüsselnummer ist genullt und keine andere Fahrzeugart eingetragen , also fürs Finanzamt Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung ohne Abgasreinigung , dann sind es im Jahr 1470 Euro Steuer . Ist wenigstens Euro 1 eingetragen , dann lohnen sich die knapp 400 Euro für'n , um die Euro 2 zu bekommen . Kostet dann als PKW 419 Euro im Jahr . Ist LKW eingetragen und wird tatsächlich vom FA so anerkannt , dann sind je nach Bundesland zwischen 172 und 210 Euro Steuer fällig . Die Versicherung ist für nen LKW aber deutlich teurer als für nen PKW . | _________________ Wer betet, hat die Hände nicht frei zum kämpfen! |
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der in der Tundra wohnt
Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 19.03.2009 20:37:38 Titel: |
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Oh , ich red hier die ganze Zeit vom Benziner . Du wolltest ja nen Diesel ... Also es sind 2404 Euro Steuer im Jahr fällig , immer noch besser als beim 6,5 Liter Diesel , da sind es 2520 Euro . Ne Umweltplakette gibt es für beide höchstens in mattschwarz . | _________________ Wer betet, hat die Hände nicht frei zum kämpfen! |
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Bin neu hier
Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: l.k. Kulmbach Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5515 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. sj 410 |
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Verfasst am: 20.03.2009 00:15:40 Titel: |
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fuck the world... scheiß egal solln die andern typen laufen^^ des ding wird zum 2 sitzer^^ | _________________ Hubraum statt spoiler!!!
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Standgasstuntman
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance 2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS 3. Samurai HardTop |
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Verfasst am: 20.03.2009 09:16:02 Titel: |
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Viking hat folgendes geschrieben: | Ist LKW eingetragen und wird tatsächlich vom FA so anerkannt , dann sind je nach Bundesland zwischen 172 und 210 Euro Steuer fällig . |
Kannst du mir das bitte näher erläutern?
Gelten jetzt in den Bundesländern unterschiedliche Steuersätze, oder woraus resultiert die Differenz? | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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der in der Tundra wohnt
Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 20.03.2009 12:35:05 Titel: |
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Warum es von den Finanzämtern unterschiedlich gehandhabt wird , entzieht sich meiner Kenntnis . Die Steuer wird nach der zulässigen Gesamtmasse festgelegt , http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_nutzfahrzeuge28t.php , hier kann man ein wenig rumprobieren . Bei ner zulässigen Gesamtmasse von mal angenommen 3000kg wären also 172 Euro fällig . Bei mir sind als zulässige Gesamtmasse 3470 kg eingetragen , demnach bezahl ich 210 Euro Steuern p.A. Das Fahrzeug war vorher in einem anderen Bundesland zugelassen , die eingetragenen Gewichte haben sich nicht geändert , aber der Wagen hat dort 172 Euro Steuern gekostet . | _________________ Wer betet, hat die Hände nicht frei zum kämpfen! |
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24-Zylinder
Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Heidelberg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Chevy Blazer K1500 2. Jeep CJ 7 3. Dodge Durango |
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Verfasst am: 20.03.2009 13:12:25 Titel: |
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oder man hat Glück bei der Zulassung...... | _________________
Chevy Blazer K1500 5,7 l V8
Jeep CJ 7 5,7l V8
Dodge Ramcharger 5,2l V8 |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 22.03.2009 20:19:51 Titel: |
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blöde frage.....
wenn ich meinen Jeep als LKW anmelde, benötige ich dann den Führerschein Klasse 2 und muss ich mir dann auch so ein Maut-Dingens ins Auto einbauen lassen, wenn ich auf der Autobahn unterwegs bin? | |
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Verfasst am: 23.03.2009 00:18:05 Titel: |
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Bin neu hier
Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: l.k. Kulmbach Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5515 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. sj 410 |
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Verfasst am: 23.03.2009 02:35:43 Titel: |
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ich hab mir hier ewig den schädel zerbrochen aber ich denk für das problem währe doch der blazer k 10 ne lösung oder? der hat doch 5 sitze und ne riesen ladefläche und lkw zulassung. was haltet ihr denn von der kiste? welche gemeinsamkeiten hatn der und der k5? | _________________ Hubraum statt spoiler!!!
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: NORDHAUSEN Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. CHEVROLET K30 454BB |
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Verfasst am: 24.03.2009 06:55:08 Titel: |
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mit nem k10 (zivile version vom k30 - weniger zuladung) als crewcab bekommst du mit sicherheit kene lkw-zulassung , weil :
die ladeflächenlänge prozentual kleiner ist , als die kabine - gamessen vom pedal bis zur "heckscheibe" ...
ladefläche ist auch nur 250cm lang , da gibts keine unterschiede !
nen k5 hat die soft-achsen - also nicht heavy-duty wie der k30
crewcab ist vielleicht praktisch - aber meiner meinung nach übel hässlich und im gelände viel zu lang
aber mit zwillingen hinten drauf geht das schon ...(die optik) | _________________ V8 |
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Bin neu hier
Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Sörup Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Chevy Blazer K5 5,7 TBI 2. Chevy 1500 6,5 TD ext.cab stepside |
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Verfasst am: 20.04.2009 11:51:48 Titel: |
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Hallo,
ich habe mir letztes Jahr zusätzlich noch einen Chevy K1500 ext.cab, 6,5L TD mit 5 Sitzplätzen angeschafft und als Lkw zugelassen.
Ich bekam einen Steuerbescheid von über 2400,- Euro!!!
Hab sofort beim FA angerufen und gefragt warum. Er meinte ihm ist es egal wie groß die Ladefläche ist, ein Amerikanischer PU hat das äußerliche Erscheinungsbild eines Pkws und somit sind wir berechtigt ihn auch so zu versteuern....
Nach kurzer (freundlicher) diskusion, sagte er mir, das sie auf dieses Recht nur zurück greifen, wenn der Ami PU mehr als drei Sitzplätze hat.
Nun habe ich auf zwei Sitzplätze umgetragen und muss nur noch 172,- Steuern bezahlen.
Also ein Ami PU mit 5 Sitzplätzen hat ein äußerliches Erscheinungsbild wie ein Pkw, einer mit 2 bzw. 3er Sitzbank eins eines Lkws.
Dies ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich.
Gruzz
Black-Daffodil | |
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der in der Tundra wohnt
Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 20.04.2009 19:57:25 Titel: |
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Genau das isses ... es ist von FA zu FA unterschiedlich ! Steuerrechner hin oder her , gesetzliche Grundlagen hin oder her , LKW-Eintragung hin oder her ---- es bleibt letztendlich immer dem Wohlwollen oder der Tagesform des Finanzbeamten überlassen , was man nun zu zahlen hat . Natürlich ist das nicht nachvollziehbar und entbehrt jeder Grundlage , aber es ist und bleibt gängige Praxis . | _________________ Wer betet, hat die Hände nicht frei zum kämpfen! |
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Behind Flashi in Morocco
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: F&G Customs Headquarter Sachsen
| Fahrzeuge 1. LandRover Disco 2 TD5 2. RallyePatrol Version2.0 3. Opel Monty 3,2 V6 4. kleines Wiesel LR110 S2B 5. Polaris 500HO 6. F+G Customs MAU 2.0 Magirus Deutz 170D11 7. Brennabor C4/20 |
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Verfasst am: 20.04.2009 20:03:48 Titel: |
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unser rallyerange war letztes jahr auch als lkw zugealssen, aber nur weil freitag war und die nette dame vom FA mich scheinbar extrem guten leiden konnte.
durch die abmeldung ist der status erstmal weg und ich befürchte, dass ich diesen auch nicht wiederbekommen werden.
einen pkw oder ein pkw ähnliches fahrzeug als lkw zuzulassen und somit steuern sparen zu wollen geht vielleicht mal kurz gut, aber bei der nächsten prüfng ist der status weg. diese sschlupfloch wird nach und nach verschlossen, es lohtn wohl kaum darauf zu bauen
meine ungeschätzen erfahrungen.
alternative? das teil ist 30 und man bekommt einen oldiepass, denk mal drüber nach | _________________
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