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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6729 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.11.2005 11:18:59    Titel:
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Volker, habe ich das in Kurzform richtig verstanden: Weil bei mir in einem Uni-Mietvertrag einfach ein Betrag von 300,- EUR eingetragen, sit die Klausel unwirksam?
D. h. ich muss nicht einen Cent für irgendwelchen Kleinscheiß selbst bezahlen?
--------------------------
So wäre das zu sehen wenn die Klausel nicht handschriftlich eingetragen wäre.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6729 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.11.2005 11:19:59    Titel:
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Wir haben nen Rchtschutz, aber das ist uns alles zu viel Arbeit.... wir haben da eh noch Stress vor uns, sie hatte ein Haus mit ihrem Ex zusammen und da gibt es seit Jahren schon Streit und den darf Ralf jetzt fortsetzen.
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BeitragVerfasst am: 23.11.2005 11:25:01    Titel:
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Hmm... Moooommmenntt.. EX... sind die Geschieden? Wenn ja wie? Evtl. bestehen da noch Unterhaltsforderungen und man darueber was Regeln?

Nur so am Rande! Wenn Ihr nen Nachmieter sucht und Ihr serioesse Interessenten findet und diese der Vermieterin praesentiert, dann seit ihr auch aus dem Schneider! So hab ich das damals gemacht! 8 Nachmieter fuer ne Wohnung gefunden, die mir alle schriftlich auf ner Tabelle per Unterschrift bestaetigt haben, dass sie a) solvent sind und b) die Wohnung sofort und im genanntenZustand uebernehmen wuerden!

Und das wars dannn.. die Vermieterin hat erstmal alle abgelehnt, weil Sie mich dran bekommen wollte! Aber das hat Ihr der Richter damals dann entsprechend erklaert :)

Wie gesagt.. Nachmieter suchen,evtl.Wohnung vorher schoen Schick machen und dann die Nachmieter entsprechend schriftlich der Vermieterin vorlegen! Schon hat sich die Sache erledigt :-)

Mfg

Dirk
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Michel
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BeitragVerfasst am: 23.11.2005 11:25:51    Titel:
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@ Peggy @ Neon ... ob die Klausel handschriftlich eingefügt ist oder nicht spielt keine Rolle ... man könnte ja sonst den gesamten Vorformulierten Mietvertrag abschreiben um so die AGB-Regeln zu umschiffen ... so schlau sind die Gerichte dann aber auch ... noch mal: es kommt darauf an ob hier von einer Klausel (AGB) ausgegangen werden kann dass heißt Vermieter setzt Mieter vertragliche regelung so wie sie ist vor die nase ... entweder Mieter unterschreibt oder oder es gibt keinen Mietvertrag oder .... vermeter und Mieter haben sich auf dem verhandlungswege darauf geeinigt die Kleinrparaturen so vertraglich zu gestalten ... und jetzt kommt das spannende: beruft sich der vermieter darauf, dass die Klausel aber doch ausgehandelt war muss er dies beweisen !

noch mal mein Angebot ... guck in deine PN und ruf mich an..
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Club der Ehemaligen



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...und hat diesen Thread vor 6729 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.11.2005 11:29:36    Titel:
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Neon38 hat folgendes geschrieben:
Volker, habe ich das in Kurzform richtig verstanden: Weil bei mir in einem Uni-Mietvertrag einfach ein Betrag von 300,- EUR eingetragen, sit die Klausel unwirksam?
D. h. ich muss nicht einen Cent für irgendwelchen Kleinscheiß selbst bezahlen?
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So wäre das zu sehen wenn die Klausel nicht handschriftlich eingetragen wäre.


Nu verstehe ich gar nix mehr. Klar hatt die Vermieterin alles nur handschriftlich eingetragen Obskur
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 23.11.2005 11:31:34    Titel:
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Michel hat folgendes geschrieben:


noch mal mein Angebot ... guck in deine PN und ruf mich an..


Also ich habe gar keine PN Unsicher
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...und hat diesen Thread vor 6729 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.11.2005 11:47:51    Titel:
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Peggy hat folgendes geschrieben:
Neon38 hat folgendes geschrieben:
Volker, habe ich das in Kurzform richtig verstanden: Weil bei mir in einem Uni-Mietvertrag einfach ein Betrag von 300,- EUR eingetragen, sit die Klausel unwirksam?
D. h. ich muss nicht einen Cent für irgendwelchen Kleinscheiß selbst bezahlen?
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So wäre das zu sehen wenn die Klausel nicht handschriftlich eingetragen wäre.


Nu verstehe ich gar nix mehr. Klar hatt die Vermieterin alles nur handschriftlich eingetragen Obskur


Deswegen wäre es sinnvoll den Mietvertrag zu sehen bevor man sich den Wolf schreibt. So wie ich es am Anfang auch gesagt habe.
Oder geh einfach zu nem Mieterbund.
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Hirschauer
Ma muse m´amuse
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BeitragVerfasst am: 23.11.2005 12:01:39    Titel:
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Darkangel hat folgendes geschrieben:
Die Vermieterin hat uns schon geschrieben, dass sie uns nicht entgegen kommt... nauja, dann werden wir halt zahlen.


Eben dass meinte ich => Sie hat geschrieben. Habt Ihr beide mit ihr persönlich ein Gespräch gehabt? Wenn ja, wie war's. Falls nein, Termin vereinbaren und erklärt ihr Eure Situation, hört Euch auch Ihre Situation an usw. usw.

_________________
That’s quite enough!
Der Hirschauer
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BeitragVerfasst am: 23.11.2005 12:08:22    Titel:
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Das soll Ralf machen, ich red mit der ned.... ich halt mich da jetzt eh raus.. mir wird das zu viel
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BeitragVerfasst am: 23.11.2005 12:09:33    Titel:
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Hmm habt ihr keine Partnerschaft!? :-) Da haelt man doch zu einander?
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BeitragVerfasst am: 23.11.2005 12:24:06    Titel:
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Doch, aber ich kann nicht mehr tun als ihm meine schulter zum anlehnen geben, mich um die kündigung von telefon, wohnung, konto, versicherung usw, den verkauf vom auto, die termineinhaltung, seine terminkoordination und die abspracheneinhaltung seiner brüder zu kümmern...... und immer schön stark sein, keine schwächen zeigen, nicht weinen, nix rauslassen..... und irgendwann kann ich halt auch nimmer, dann muss er übernehmen
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Club der Ehemaligen



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...und hat diesen Thread vor 6729 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.11.2005 12:33:37    Titel:
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Kinner´s darf ich Euch an etwas erinnern?

Zitat:
Sinn und Zweck dieser Homepage besteht darin, eine Kommunikationsplattform für Interessenten des Themas Offroad / 4x4 zu schaffen und nicht eine rechtlich oder technisch bindende bzw. korrekte Beratung zu leisten. Die Benutzer bemühen sich, technische Informationen nach bestem Wissen und Gewissen wiederzugeben. Dessen ungeachtet übernimmt der Verfasser keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen und ist weder verantwortlich noch haftet er für Schäden, die auf die hier angebotenen Informationen zurückzuführen sind.


Bitte seht die Informationen, die hier geschrieben sind, NICHT als rechtlich Bindend an. Im Zweifel ist immer ein Anwalt zu konsultieren.

Danke.
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Michel
Alpiner Offroader
Offroader


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BeitragVerfasst am: 24.11.2005 22:54:33    Titel:
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@ spuckie... und wie hilft das jetzt peggy und darkangel weiter ??? war das hier nicht die Abteilung user für user .... ???? also ich finde wenn sich hier Teilnehmer mit Fragen an andere Teilnehmer und besonders an deren Spezialwissen wenden und sich hier Mitleser finden die sich in teilweise rührender (siehe neon) Kleinarbeit der Fragenden annehmen braucht es derlei Hinweise nun wirklich nicht .... im übrigen versteht sich das von selbst ... und die seriösen bieten hier eh im Zweifel persönliche Hilfe an ...
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GaMbIt
Häschen in der Grube
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BeitragVerfasst am: 24.11.2005 22:59:51    Titel:
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Wer war nochmal Michel???

_________________
GaMbIt

Es ist leichter einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil
(Albert Einstein)

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BeitragVerfasst am: 24.11.2005 23:05:03    Titel:
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oh oh... jetzt gehts große Kino wieder los... *stuhlzurechtrückundzurücklehn*
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