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Bin neu hier
Mit dabei seit Ende 2010 Wohnort: wetter Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4941 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. mazda6 |
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Verfasst am: 19.10.2010 10:40:21 Titel: Sonntagsfahrverbot ja oder nein? |
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Hallo zusammen,
nach längerer Suche beginnt sich diese zu konkretisieren. Nun habe ich mir einen L200 DI D intense 100KW Bj2007 DPF reservieren lassen. Bei einer Recherche nach der entsprechenden Fahrzeugsteuer ging es um die Diskussion LKW oder PKW. Ich möchte "mein" Pickup (Doppelkabine) als PKW besteuern lassen. Nun habe ich gehört, dass der laut STVO automatisch als LKW tituliert wird, sobald da ein Anhänger dranhängt --> also . Die Ausnahmegenehmigung für Sportzwecke träfe hier nicht zu, da das Gespann über 3,5t käme.
Könnt ihr mir hierzu etwas verlässliches sagen???
Ist das abhängig von den einzelnen Bundesländern???
Ich brauche das Fahrzeug für private Zwecke und hier vorrangig zum Ziehen unserer beider Pferde.
Danke für eure Antwort und liebe Grüße
Martin | _________________ Wir sitzen alle in einem Boot -
die einen rudern, die anderen angeln |
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Kein Titel, keine Kekse
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Rotachin eastern Bavaria Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch |
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Verfasst am: 19.10.2010 11:57:57 Titel: |
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Du kansnt ih als PKW umschlüsseln lassen und Sportpferde, dafür bekommst ne Ausnahmegenehmigung | _________________ Gruß, der Bärtige
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Geländewagenfreunde bay. Wald e.V. mein Verein
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Wers glump kennd der fohrd an FENDT =P
____________
Verschiedenste Pajeroteile abzugeben, bei Interesse einfach PN =D |
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scheint zu gehen
Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 19.10.2010 14:45:15 Titel: |
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 19.10.2010 14:55:54 Titel: Re: Sonntagsfahrverbot ja oder nein? |
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SUCHER hat folgendes geschrieben: | Nun habe ich gehört, dass der laut STVO automatisch als LKW tituliert wird, sobald da ein Anhänger dranhängt --> also . |
Nein!
SUCHER hat folgendes geschrieben: | Die Ausnahmegenehmigung für Sportzwecke träfe hier nicht zu, da das Gespann über 3,5t käme. |
Nein. Die 3.5to beziehen sich auf das , insofern dies als LKW zugelassen ist. Du hast aber nicht mal einen LKW, wenn Dein Fahrzeug als PKW zugelassen ist (Achtung: Zulassung != Versteuerung)
Antworten sind verbindlich | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Don Rolf
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Am Sachsenwald (SH) Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Galloper 2,5 TCI SWB 2. Mitsubishi Outlander |
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Verfasst am: 19.10.2010 16:34:43 Titel: Re: Sonntagsfahrverbot ja oder nein? |
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Moin Martin,
für den Hängerbetrieb ist die Besteuerung völlig egal - wird wohl sowieso nur nach Hubraum gehen.
Ausschlaggebend ist, als was das Fahrzeug in den Papieren eingetragen ist, als PKW oder LKW.
Wobei der L200 standardmäßig ein LKW ist. Als PKW musst Du IMHO ein Hartop eintragen lassen. Das erforderliche Abgasgutachten für die PKW Umtypisierung sollte Mitsbishi aber haben.
P.S.
SUCHER hat folgendes geschrieben: | Ich brauche das Fahrzeug für private Zwecke und hier vorrangig zum Ziehen unserer beider Pferde. |
das darfst Du auch an Feiertagen mit 'nem LKW, es sei denn, Du benutzt dafür einen Hänger
Grüße aus dem Norden
Rolf | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: zwickau Status: Offline
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Verfasst am: 19.10.2010 16:37:48 Titel: |
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Flashi hat Recht!
Das gilt für LKW über 7,5 to zGG oder LKW mit Anhänger,
als PKW zugelassene Pick Up's dürfen auch mit Anhänger Sonn- und Feiertags fahren,
Kfz-Steuer geht dann aber nach Hubraum und nicht nach Gewicht. | _________________ Werte OffRoad-Fahrer, schützt den Wald... esst mehr Spechte !!!
Alle reden vom öffentlichen Verkehr... aber keiner traut sich! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: LA
| Fahrzeuge 1. 2477ccm díosal, Der Grüne 2. 3959ccm gásailín DerSchwarze 3. 2499ccm díosal, Der Weiße 4. 1328ccm gásailín, Der Kleine 5. 2477ccm díosal, Der Blaue |
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Verfasst am: 20.10.2010 14:54:18 Titel: |
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Servus,
die Steuer ist beim Doppelkabiner (5-Sitzer) immer nach Hubraum selbst bei Zulassung als LKW. | _________________ Gruß
OffRoad-Ranger |
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Burgerkiller
Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: 51503 Rösrath Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. KVB |
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Verfasst am: 21.10.2010 15:22:29 Titel: |
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Aus eigener Anschauung:
L200 ist herstellerseits als LKW homologiert, das bedeutet, dass in den Fahrzeugpapieren grundsätzlich erst einmal LKW steht. Der Doppelkabiner wird, weil der Fahrgastraum größer als die Ladefläche (auch beim 2010er Modell so geblieben), nach Hubraum besteuert, weil die Finanzverwaltung sagt, der Hauptzweck ist die Personenbeförderung.
Die Ausnahmgenehmigung für den Transport von Sport-(pferden, -autos oder -motorrädern) muß jährlich neu beantragt werdn und ist immer mit einer mehr oder weniger hohen Gebühr belastet.
Was kann ich dagegen machen?
Mitsubishi bietet seit der Modellreihe K60 (Bj. ab 1996) ein Gutachten an, um aus dem LKW unter Einbau eines Hardtops oder eines Bjergcabs (wichtig, abschliessbar!) einen PKW zumachen. Ist durch das Hardtop oder den Deckel recht kostenintensiv.
Ein Offroadausstatter aus dem Schwabenland bietet an, dass ihm die Fahrzuegpapiere zugesandt werden und er bei einem Kostenaufwand von unter 600 Euro aus dem L200 LKW einen L200 PKW machen würde, ohne weitere Umbauten, gleich mit TÜV-Eintrag. Ich habe da so meine Zweifel.
Hans-Peter | |
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