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Sonntagsfahrverbot ja oder nein?
L200 mit Anhänger


 
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SUCHER
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...und hat diesen Thread vor 4941 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. mazda6
BeitragVerfasst am: 19.10.2010 10:40:21    Titel: Sonntagsfahrverbot ja oder nein?
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Hallo zusammen,

nach längerer Suche beginnt sich diese zu konkretisieren. Nun habe ich mir einen L200 DI D intense 100KW Bj2007 DPF reservieren lassen. Bei einer Recherche nach der entsprechenden Fahrzeugsteuer ging es um die Diskussion LKW oder PKW. Ich möchte "mein" Pickup (Doppelkabine) als PKW besteuern lassen. Nun habe ich gehört, dass der laut STVO automatisch als LKW tituliert wird, sobald da ein Anhänger dranhängt --> also Sonntagsfahrverbot. Die Ausnahmegenehmigung für Sportzwecke träfe hier nicht zu, da das Gespann über 3,5t käme.

Könnt ihr mir hierzu etwas verlässliches sagen???
Ist das abhängig von den einzelnen Bundesländern???

Ich brauche das Fahrzeug für private Zwecke und hier vorrangig zum Ziehen unserer beider Pferde.

Danke für eure Antwort und liebe Grüße Grins

Martin

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die einen rudern, die anderen angeln
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Bart
Kein Titel, keine Kekse
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Fahrzeuge
1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch
BeitragVerfasst am: 19.10.2010 11:57:57    Titel:
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Du kansnt ih als PKW umschlüsseln lassen und Sportpferde, dafür bekommst ne Ausnahmegenehmigung Winke Winke

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Gruß, der Bärtige
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Wers glump kennd der fohrd an FENDT =P
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Verschiedenste Pajeroteile abzugeben, bei Interesse einfach PN =D
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Mudmaster
scheint zu gehen
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BeitragVerfasst am: 19.10.2010 14:45:15    Titel:
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http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf
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flashman
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BeitragVerfasst am: 19.10.2010 14:55:54    Titel: Re: Sonntagsfahrverbot ja oder nein?
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SUCHER hat folgendes geschrieben:
Nun habe ich gehört, dass der laut STVO automatisch als LKW tituliert wird, sobald da ein Anhänger dranhängt --> also Sonntagsfahrverbot.


Nein!

SUCHER hat folgendes geschrieben:
Die Ausnahmegenehmigung für Sportzwecke träfe hier nicht zu, da das Gespann über 3,5t käme.


Nein. Die 3.5to beziehen sich auf das zugfahrzeug, insofern dies als LKW zugelassen ist. Du hast aber nicht mal einen LKW, wenn Dein Fahrzeug als PKW zugelassen ist (Achtung: Zulassung != Versteuerung)

Antworten sind verbindlich Winke Winke

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Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Galloper-Joe
Don Rolf
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2. Mitsubishi Outlander
BeitragVerfasst am: 19.10.2010 16:34:43    Titel: Re: Sonntagsfahrverbot ja oder nein?
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Moin Martin,

für den Hängerbetrieb ist die Besteuerung völlig egal - wird wohl sowieso nur nach Hubraum gehen.

Ausschlaggebend ist, als was das Fahrzeug in den Papieren eingetragen ist, als PKW oder LKW.

Wobei der L200 standardmäßig ein LKW ist. Als PKW musst Du IMHO ein Hartop eintragen lassen. Das erforderliche Abgasgutachten für die PKW Umtypisierung sollte Mitsbishi aber haben.

P.S.
SUCHER hat folgendes geschrieben:
Ich brauche das Fahrzeug für private Zwecke und hier vorrangig zum Ziehen unserer beider Pferde.


das darfst Du auch an Feiertagen mit 'nem LKW, es sei denn, Du benutzt dafür einen Hänger rotfl rotfl rotfl


Grüße aus dem Norden

Rolf
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sandro2009
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BeitragVerfasst am: 19.10.2010 16:37:48    Titel:
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Flashi hat Recht!
Das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5 to zGG oder LKW mit Anhänger,
als PKW zugelassene Pick Up's dürfen auch mit Anhänger Sonn- und Feiertags fahren,
Kfz-Steuer geht dann aber nach Hubraum und nicht nach Gewicht.

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Werte OffRoad-Fahrer, schützt den Wald... esst mehr Spechte !!!
Alle reden vom öffentlichen Verkehr... aber keiner traut sich!
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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 20.10.2010 14:54:18    Titel:
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Servus,

die Steuer ist beim Doppelkabiner (5-Sitzer) immer nach Hubraum selbst bei Zulassung als LKW.

_________________
Gruß

OffRoad-Ranger
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Hans-Peter
Burgerkiller
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1. KVB
BeitragVerfasst am: 21.10.2010 15:22:29    Titel:
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Aus eigener Anschauung:

L200 ist herstellerseits als LKW homologiert, das bedeutet, dass in den Fahrzeugpapieren grundsätzlich erst einmal LKW steht. Der Doppelkabiner wird, weil der Fahrgastraum größer als die Ladefläche (auch beim 2010er Modell so geblieben), nach Hubraum besteuert, weil die Finanzverwaltung sagt, der Hauptzweck ist die Personenbeförderung.
Die Ausnahmgenehmigung für den Transport von Sport-(pferden, -autos oder -motorrädern) muß jährlich neu beantragt werdn und ist immer mit einer mehr oder weniger hohen Gebühr belastet.
Was kann ich dagegen machen?
Mitsubishi bietet seit der Modellreihe K60 (Bj. ab 1996) ein Gutachten an, um aus dem LKW unter Einbau eines Hardtops oder eines Bjergcabs (wichtig, abschliessbar!) einen PKW zumachen. Ist durch das Hardtop oder den Deckel recht kostenintensiv.

Ein Offroadausstatter aus dem Schwabenland bietet an, dass ihm die Fahrzuegpapiere zugesandt werden und er bei einem Kostenaufwand von unter 600 Euro aus dem L200 LKW einen L200 PKW machen würde, ohne weitere Umbauten, gleich mit TÜV-Eintrag. Ich habe da so meine Zweifel.

Hans-Peter
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