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Schweiz - Seilwindenstosstange mit zulassung?
Ich blick bei dem wirwarr nicht durch


 
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Caladrius
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...und hat diesen Thread vor 2636 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 06.02.2017 00:49:56    Titel: Schweiz - Seilwindenstosstange mit zulassung?
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Hallo zusammen!

Bin neu hier im Forum und habe auch gleich meine erste Frage:

Nach dem anschaffen eines Y61 bj. 04 geht es nun ans umbauen.
Grosses kopfzerbrechen macht mir jedoch die Seilwindenstosstange.
Was ist da überhaubt erlaubt und was nicht?
Eine einzelabnahme kann ich mir nicht leisten. (Mache damit lieber urlaub Smile )

In den Schwizer shops, die ich bis anhin gefunden habe, steht dann immer:
Zitat:
Durch die Montage erlischt die Betriebserlaubnis ......


die angehend genannten paragraphen richten sich jedoch vermutlich an die Deutsche gesetzesgebung.
Ich bin CNC-Mechaniker und kein Rechtsanwalt. Daher tue ich mich schwer,
Google dazu zu bringen, irgend was verwertbares auszuspuken. (Bis auf dieses Forum Ja )

Ev. gibt es ja hier welche, die sich mit den Schweizer gesetzgebungen auskennen.


Freundliche grüsse

Peter
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Sprotte
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Fahrzeuge
1. Landcruiser J15
2. Vmax1200
BeitragVerfasst am: 06.02.2017 07:24:12    Titel:
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Falls sich hier keiner meldet, würde ich google mal nach Schweizer offroad Händlern durchsuchen, die kennen sich sicherlich am Besten mit den örtlichen Gepflogenheiten aus und wissen, wie man so ein Projekt legal durchführt...
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Wegmann01
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1. 2003er Hyundai Terracan
BeitragVerfasst am: 06.02.2017 10:19:21    Titel:
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Hallo Caladrius

Diese Fragen habe ich mir auch gestellt, bevor ich meine Stahlstossstange am Heck und die Windenstossstange am Terracan montiert habe. Wirklich zuverlässig konnte mir das leider niemand sagen. Daher habe ich nach der "Versuch macht klug" - Methode gearbeitet. Ich habe alles verbaut Supi Heck ist sowieso kein Problem, da nur AHK und die ganzen Beleuchtungsgeschichte passen muss.

Auch die Windenstossstange vorne habe ich eingetragen bekommen. Man muss dazu folgendes beachten:

- Keine scharfen Kanten die von vorne zugänglich sind!
- Beleuchtung muss i.O. und vorschriftsgemäss sein (SAE-DOT oder E-Prüfzeichen, wenn andere Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer verbaut sind)!
- Winde muss sauber am Rahmen verschraubt und in der Stossstange verbaut sein (keine Gefahr von Findern, die eingeklemmt werden können oder hängenbleiben können, heisst also keine grossen Öffnungen)!
- Windenfenster ohne scharfe Kanten!
- Es darf kein Rammbügel dran sein (Fussgängerschutz)!

Das wars eigentlich. Ich war erstaunt, als der Hallenchef dann dem Prüfer erklärt hat, dass für Stahlstossstangen (im Gegensatz zu Kunststoff) keinerlei Gutachten erforderlich sind, da Stahl ja nicht wie Kunststoff bricht und auch nicht splittert.

Ich kann Dir bei Bedarf Bilder von meiner Stossstange schicken, welche so abgenommen wurde.

Lg

Philip

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Wegmann01
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1. 2003er Hyundai Terracan
BeitragVerfasst am: 06.02.2017 10:27:43    Titel:
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Ach ja, habe ich noch vergessen Hau mich, ich bin der Frühling

Wenn du die Hinweise oben beachtest und alles fertig hast, mach Fotos davon und sende diese
mit der Anfrage einer Eintragung ans Strassenverkehrsamt, bei welchem du das Ganze eintragen willst.
Dann bekommst du eine Antwort von sachverständigen Leuten, die Dir auch erklären, was ev. noch zusätzlich beachtet werden muss. Dann bekommst Du einen Termin und das geht dann auch recht schnell. Wichtig ist einfach, dass das StVa vorher Bescheid weiss und sich alle entsprechend darauf vorbereiten können!

Ich habe mein Fahrzeug im Kanton Aargau gezeigt, da bei uns im Züri - Oberland einfach zu viel "negative Voreingenommenheit" (vorsichtig ausgedrückt) herrscht. Die hätten mich wahrscheinlich erschossen, wenn ich so vorgefahren wäre rotfl

Ging aber im Aargau alles ganz locker!

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2. Mercedes GL350 CDI
BeitragVerfasst am: 06.02.2017 13:06:16    Titel:
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Du kannst auch nochmal beim User "jensolli" nachfragen, der wird dir auch helfen können. Vertrau mir

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SafariTecPeter
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Fahrzeuge
1. Ohh, zu viele :-)
BeitragVerfasst am: 06.02.2017 22:33:04    Titel:
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Nabend!

Klingel hier mal an
https://storm72.ch/shop/index.php

Bestell ein Schön Gruss von mir Winke Winke
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Barsch
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2. Puch GD290 Doka
BeitragVerfasst am: 07.02.2017 23:00:34    Titel:
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Frag mal beim Strassenverkehrsamt nach, es gibt ein Dossier bezüglich Seilwinden-Stossstangen. Die haben das, auch wenn sie eventuell etwas andere behaupten werden.
Wie meine Vorredner schon geschrieben haben, keine Abstehenden Teile. Im dümmstens Fall musst du eine sogenannte "Seilwindenschutzvorrichtung" montieren. Die Seilwinde respektive die Seilwindenstossstange ist wenn ich mich recht besinne erst eintragungspflichtig, wenn sich durch den Einbau derselbigen die Fahrzeuglänge um mehr als 20cm verlängert.
Der Bügel sollte man wegen dem weglassen, sonnst bekommen die Herren auf der MFK noch den Herzkasper.
Ob es beim Fussgängerschutz in der Praxis wirklich so eine Rolle spielt, wage ich jetzt mal zu bezweifeln.
Theoretisch machts einen Unterschied.

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Caladrius
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...und hat diesen Thread vor 2636 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 10.02.2017 00:47:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Sobald ich mein Vorhaben umgesetzt habe, werde ich meine Erkenntnisse
hier mitteilen, falls es irgendwann mal jemand anderes braucht.

Gruss
Peter
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