Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Melde Dich (natürlich kostenlos) an und log Dich ein - Dann ist das Forum komplett werbefrei.
LED Leuchtmittel mit E Kennung.


 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Allgemeine Fahrzeugtechnik Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gorli
ich Idiot...
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Rennesøy, Norwegen
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 2621 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 24.01.2017 19:02:58    Titel: LED Leuchtmittel mit E Kennung.
 Antworten mit Zitat  

Moin,

hier in Norwegen gibs nen Haendler mit Internetpraesenz welcher LED Leuchtmittel mit E Kennung verkauft. Ist da irgendwas bekannt dass es sowas auch in D gibt?

_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
SafariTecPeter
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2015
Wohnort: Fredrikstad


Fahrzeuge
1. Ohh, zu viele :-)
BeitragVerfasst am: 24.01.2017 19:55:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ja Klar!

Kann ich dir auch besorgen.
Was hättest Du denn gern genau??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Gorli
ich Idiot...
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Rennesøy, Norwegen
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 2621 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 24.01.2017 20:57:29    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Okay, dann ist das zumindest kein Fake. Ist fuern ML, sind H7 Fassungen aber recht eng. Ich muss erstmal die Scheinwerfer ausbauen und dann genau messen wieviel Platz eigentlich da ist. Gibt ja verschiedene Varianten mit festem Kuehlteil oder solch flexiblen Kuehlschlaufen...

ich meld mich wenn ich die Abmessungen/Platz im Scheinwerfer ausgemessen habe.

_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
SafariTecPeter
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2015
Wohnort: Fredrikstad


Fahrzeuge
1. Ohh, zu viele :-)
BeitragVerfasst am: 24.01.2017 22:55:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mach mal & dann schauen wir ggf gmeinsam weiter :-)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Das Internet
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
Wohnort: Hinter dem Mond an der ersten Ampel links und dann etwa 2 Lichtjahre geradeaus bis zum Ende


Fahrzeuge
1. Da könnte ich jetzt dieses und jenes reinschreiben
2. Was ich mal hatte, habe und vielleicht irgendwann haben werde
3. Oder aber auch was ich schon alles gefahren habe, als Mietwagen, Firmenauto oder überhaupt
4. Oder bayrisch-bengalische Wracks oder so
BeitragVerfasst am: 24.01.2017 23:26:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Dann hast du ein geprüftes Leuchtmittel welches du in dem, für eine herkömmliche Glühlampe zugelassenen Scheinwerfer zwar montieren kannst, aber die Zulassung für den Scheinwerfer erlischt.

_________________
Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
P. Escobar
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 25.01.2017 08:46:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das Internet hat folgendes geschrieben:
Dann hast du ein geprüftes Leuchtmittel welches du in dem, für eine herkömmliche Glühlampe zugelassenen Scheinwerfer zwar montieren kannst, aber die Zulassung für den Scheinwerfer erlischt.


Und damit ist eigentlich auch schon alles gesagt.

Plus dass diese Werbetrickserei hinlänglich bekannt ist; die Teile werden mit einer "E13" Zulassung beworben, was zunächst mal nach einer in Luxemburg erteilten E-Zulassung klingt - die Zulassungsdokumente beweisen jedoch, dass lediglich die EMV-Verträglichkeit geprüft wurde. Das Prüfzeichen kann ich natürlich trotzdem draufstempeln, für den Laien sieht das dann erstmal legal aus - bis die Exekutive die Karre stilllegt.

Ganz kleingedruckt und versteckt in den AGB dann dieser Hinweis (Firmennamen hab ich entfernt):

Es liegt einiges vor was eine Zulassung der Systeme wiederspiegeln kann , jedoch können wir aus rechtlicher Hinsicht keine Garantie der Zulassung in eurem Fahrzeug übernehmen. Sprich, wenn euer TÜV Prüfer bei der HU "nein" sagt, liegt es in seinem Ermessen, auch wenn wie nachgewiesen, eine E13 EMV Zulassung für die Sets bereits besteht, was jedoch keine Zulassung in einem speziellen Scheinwerfer wiedergibt, da es noch keine speziell typgeprüften Scheinwerfer für LED Licht gibt ( wie z.b. bei Xenon oder Halogen )Wir wollen nur keine Klagen von euch bekommen und auf Zulassungen verklagt werden, oder von Mitbewerbern abgemahnt werden, daher müssen wir die rechtlichen Seiten immer im Auge behalten.
Weitere Hinweise zu den allgemein geltenden Zulassungsbestimmungen finden Sie in der Straßenverkehrszulassungsordnung bzw. Straßenverkehrsordnung oder auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamtes für Verkehr. Dort sind detaillierte Informationen zu diesem Thema für jeden frei einsichtbar hinterlegt. Auch finden Sie hinreichende Informationen unter www.tune-it-safe.de.
Bei Fragen rund um dieses Thema stehen wir Ihnen gerne unter der Emailadresse info@xxxxxxxxxxx zur Verfügung.
Wir bieten die System ohne gesetzlich zugesicherte Zulassungsfähigkeit feil, da wir als gewerblicher Händler ordnungsgemäß handeln wollen und dies hiermit auch tun. Somit sind die Systeme ausschliesslich für die Verwendung ausserhalb des Bereiches der StvZo., zu Motorsportzwecken, Showzwecken, privaten Verwendung auf geschlossenen Veranstaltungen ausserhalb der Stvo ( FZV), den Export in Drittländer o.ä. bestimmt . Ob und in ggf. welchem Umfang z.b. eine Einzelabnahme möglich ist, entzieht sich unserer Kenntniss, daher verkaufen wir alle Produkte auf dieser Webseite ohne Zusicherung der Zulassungsfähigkeit. Es empfiehlt sich vor dem Einbau Kontakt zu Ihrer nächsten Prüfstelle aufzunehmen ob und ggf. in welchem Umfang das System verbaut werden darf, vielleicht auf dem Wege der Einzelabnahme, oder unter bestimmten Vorraussetzungen.
Grundsätzlich bieten wir Ihnen somit die LED Systeme zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches der Stvzo an, oder zur Nutzung / Export in Drittländer, zu Showzwecken, oder für Events, Treffen, etc. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, daß der Betrieb mit einem Bussgeld sowie Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister geahndet werden kann, sollte eine Umrüstung eines Halogenscheinwerfers mit einer nicht genehmigten Lichtquelle erfolgen. Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug wenn dieses nicht der STVZO. entspricht


Kurzum: es gibt gegenwärtig keine zulässige Möglichkeit, einen Halogen-Scheinwerfer auf LED-Leuchtmittel umzurüsten.

_________________
Hier könnte Ihre Werbung stehen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
SafariTecPeter
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2015
Wohnort: Fredrikstad


Fahrzeuge
1. Ohh, zu viele :-)
BeitragVerfasst am: 25.01.2017 08:56:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wie ist den dein disput diesbezüglich mit NAKATANENGA ausgegangen Escobar?
Dazu gab es doch auch mal ein Thread...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
P. Escobar
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 25.01.2017 09:53:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wie der Disput ausgegangen ist? Peter hat mir die Zulassungsunterlagen zur Verfügung gestellt, ich habe diese dem KBA weitergeleitet (wo man zuvor schriftlich von einer Fälschung sprach [entsprechende Emails habe ich Peter weitergeleitet] und sich nun in Schweigen hüllt), und mich bei Peter entschuldigt.

Hast Du keine fachlichen Argumente? Unsicher

Hier die Zulassungsunterlagen von LED-Leuchtmitteln mit "E-Zulassung"; lediglich EMV-Prüfung nachgewiesen, sonst nichts.



Ich freue mich wenn Du uns die Genehmigungsnummer "Deiner" Leuchtmittel mitteilst, dann schau ich mir auch dieses Gutachten gerne an YES

_________________
Hier könnte Ihre Werbung stehen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Gorli
ich Idiot...
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Rennesøy, Norwegen
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 2621 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 25.01.2017 15:33:33    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ach warum kann nicht einmal was einfach sein... traurig

_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
DerGlonntaler
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2008
Status: Offline


Fahrzeuge
1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 25.01.2017 21:08:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
Dann hast du ein geprüftes Leuchtmittel welches du in dem, für eine herkömmliche Glühlampe zugelassenen Scheinwerfer zwar montieren kannst, aber die Zulassung für den Scheinwerfer erlischt.


das gilt nicht nur in dem Fall, sondern bei allen Leuchten am Auto, also auch Blinker, Rückleuchten usw

das einzige was man offiziell mit LED bestücken darf sind Innenbeleuchtung und Instrumente
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
SafariTecPeter
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2015
Wohnort: Fredrikstad


Fahrzeuge
1. Ohh, zu viele :-)
BeitragVerfasst am: 25.01.2017 22:07:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

P. Escobar hat folgendes geschrieben:

Ich freue mich wenn Du uns die Genehmigungsnummer "Deiner" Leuchtmittel mitteilst, dann schau ich mir auch dieses Gutachten gerne an YES


Ich werde die Tage sie bei meiner Quelle erbitten.
Danach kann ich dir bzw hier mehr dazu Kund geben. Auf Vorrat hab ich leider nix.

Danke für die Aufklärung bzg dem Naka-Thema Winke Winke
Dann Wissen wir das
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
LangerG
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2016


BeitragVerfasst am: 25.01.2017 22:27:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hier ist ein Interessanter Zeitungsartikel aus der Frankfurter Allgemeinen dazu.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Gorli
ich Idiot...
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Rennesøy, Norwegen
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 2621 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 27.01.2017 10:56:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Okay also mal kurz gesagt:

Leuchtmittel mit E Zeichen nur dann gueltig, wenn es den kompletten Test quasi "IM" Scheinwerfer gemacht hat. also fuer die Halogenscheinwerferkonstruktion geprueft und zugelassen wurde ( muss ne "neue" E-kennung drauf) Die bisherigen LED Leuchtmittel mit ner E-kennung haben keine Zulassung um in den Halogenscheinwerfern als Leuchtmittel genutzt zu werden.


Ersetzen der Halogenscheinwerfer(teile) durch LED Scheinwerfer(teile) welche eine entpsrechende E-kennung haben ist aber zulaessig. Nakatanenga und andere vertreiben diese korrekt gekennzeichneten LED-Scheinwerfer




Is das soweit richtig?

_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Das Internet
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
Wohnort: Hinter dem Mond an der ersten Ampel links und dann etwa 2 Lichtjahre geradeaus bis zum Ende


Fahrzeuge
1. Da könnte ich jetzt dieses und jenes reinschreiben
2. Was ich mal hatte, habe und vielleicht irgendwann haben werde
3. Oder aber auch was ich schon alles gefahren habe, als Mietwagen, Firmenauto oder überhaupt
4. Oder bayrisch-bengalische Wracks oder so
BeitragVerfasst am: 27.01.2017 16:11:15    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Gorli hat folgendes geschrieben:





Is das soweit richtig?


Nein!

Ein Scheinwerfer hat eine E-Kennzeichnung. In dieser Kennzeichnung enthalten ist auch der Leuchtmitteltyp, z.B. H4 Glühlampe. Selbst wenn das LED Leuchtmittel eine E-Kennzeichnung, von mir aus auch mit Unterschrift vom Papst oder the real Donald, hat, so hat der Scheinwerfer immer noch seine eigene E-Kennzeichnung mit dazugehörigem Leuchtmitteltyp.

Einen kompletten Scheinwerfer kannst du tauschen, siehe J.W.Speaker, TruckLite etc. Die sind mitsamt ihrem LED Leuchtmittel, das auch nicht getauscht werden kann, geprüft und als LED Scheinwerfer zugelassen.

_________________
Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Gorli
ich Idiot...
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Rennesøy, Norwegen
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 2621 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 27.01.2017 16:32:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Danke fuer die Richtigstellung. Es muss also in jedem Fall ein Komplettscheinwerfer verwendet werden, der fuer den entsprechenden Leuchtmitteltyp zertifiziert/geprueft wurde.

Also kann ich den Austausch des Leuchtmittels in den Wind schreiben, schade.

_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Allgemeine Fahrzeugtechnik
Seite 1 von 1 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

12786 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.192  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen