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ich Idiot...
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 2621 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 24.01.2017 19:02:58 Titel: LED Leuchtmittel mit E Kennung. |
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Moin,
hier in Norwegen gibs nen Haendler mit Internetpraesenz welcher LED Leuchtmittel mit E Kennung verkauft. Ist da irgendwas bekannt dass es sowas auch in D gibt? | _________________
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2015 Wohnort: Fredrikstad
| Fahrzeuge 1. Ohh, zu viele :-) |
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Verfasst am: 24.01.2017 19:55:57 Titel: |
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Ja Klar!
Kann ich dir auch besorgen.
Was hättest Du denn gern genau?? | |
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ich Idiot...
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 2621 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 24.01.2017 20:57:29 Titel: |
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Okay, dann ist das zumindest kein Fake. Ist fuern ML, sind H7 Fassungen aber recht eng. Ich muss erstmal die Scheinwerfer ausbauen und dann genau messen wieviel Platz eigentlich da ist. Gibt ja verschiedene Varianten mit festem Kuehlteil oder solch flexiblen Kuehlschlaufen...
ich meld mich wenn ich die Abmessungen/Platz im Scheinwerfer ausgemessen habe. | _________________
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2015 Wohnort: Fredrikstad
| Fahrzeuge 1. Ohh, zu viele :-) |
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Verfasst am: 24.01.2017 22:55:41 Titel: |
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Mach mal & dann schauen wir ggf gmeinsam weiter :-) | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Hinter dem Mond an der ersten Ampel links und dann etwa 2 Lichtjahre geradeaus bis zum Ende
| Fahrzeuge 1. Da könnte ich jetzt dieses und jenes reinschreiben 2. Was ich mal hatte, habe und vielleicht irgendwann haben werde 3. Oder aber auch was ich schon alles gefahren habe, als Mietwagen, Firmenauto oder überhaupt 4. Oder bayrisch-bengalische Wracks oder so |
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Verfasst am: 24.01.2017 23:26:21 Titel: |
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Dann hast du ein geprüftes Leuchtmittel welches du in dem, für eine herkömmliche Glühlampe zugelassenen Scheinwerfer zwar montieren kannst, aber die Zulassung für den Scheinwerfer erlischt. | _________________ Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool. |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 25.01.2017 08:46:19 Titel: |
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Das Internet hat folgendes geschrieben: | Dann hast du ein geprüftes Leuchtmittel welches du in dem, für eine herkömmliche Glühlampe zugelassenen Scheinwerfer zwar montieren kannst, aber die Zulassung für den Scheinwerfer erlischt. |
Und damit ist eigentlich auch schon alles gesagt.
Plus dass diese Werbetrickserei hinlänglich bekannt ist; die Teile werden mit einer "E13" Zulassung beworben, was zunächst mal nach einer in Luxemburg erteilten E-Zulassung klingt - die Zulassungsdokumente beweisen jedoch, dass lediglich die EMV-Verträglichkeit geprüft wurde. Das Prüfzeichen kann ich natürlich trotzdem draufstempeln, für den Laien sieht das dann erstmal legal aus - bis die Exekutive die Karre stilllegt.
Ganz kleingedruckt und versteckt in den AGB dann dieser Hinweis (Firmennamen hab ich entfernt):
Es liegt einiges vor was eine Zulassung der Systeme wiederspiegeln kann , jedoch können wir aus rechtlicher Hinsicht keine Garantie der Zulassung in eurem Fahrzeug übernehmen. Sprich, wenn euer TÜV Prüfer bei der HU "nein" sagt, liegt es in seinem Ermessen, auch wenn wie nachgewiesen, eine E13 EMV Zulassung für die Sets bereits besteht, was jedoch keine Zulassung in einem speziellen Scheinwerfer wiedergibt, da es noch keine speziell typgeprüften Scheinwerfer für LED Licht gibt ( wie z.b. bei Xenon oder Halogen )Wir wollen nur keine Klagen von euch bekommen und auf Zulassungen verklagt werden, oder von Mitbewerbern abgemahnt werden, daher müssen wir die rechtlichen Seiten immer im Auge behalten.
Weitere Hinweise zu den allgemein geltenden Zulassungsbestimmungen finden Sie in der Straßenverkehrszulassungsordnung bzw. Straßenverkehrsordnung oder auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamtes für Verkehr. Dort sind detaillierte Informationen zu diesem Thema für jeden frei einsichtbar hinterlegt. Auch finden Sie hinreichende Informationen unter www.tune-it-safe.de.
Bei Fragen rund um dieses Thema stehen wir Ihnen gerne unter der Emailadresse info@xxxxxxxxxxx zur Verfügung.
Wir bieten die System ohne gesetzlich zugesicherte Zulassungsfähigkeit feil, da wir als gewerblicher Händler ordnungsgemäß handeln wollen und dies hiermit auch tun. Somit sind die Systeme ausschliesslich für die Verwendung ausserhalb des Bereiches der StvZo., zu Motorsportzwecken, Showzwecken, privaten Verwendung auf geschlossenen Veranstaltungen ausserhalb der Stvo ( FZV), den Export in Drittländer o.ä. bestimmt . Ob und in ggf. welchem Umfang z.b. eine Einzelabnahme möglich ist, entzieht sich unserer Kenntniss, daher verkaufen wir alle Produkte auf dieser Webseite ohne Zusicherung der Zulassungsfähigkeit. Es empfiehlt sich vor dem Einbau Kontakt zu Ihrer nächsten Prüfstelle aufzunehmen ob und ggf. in welchem Umfang das System verbaut werden darf, vielleicht auf dem Wege der Einzelabnahme, oder unter bestimmten Vorraussetzungen.
Grundsätzlich bieten wir Ihnen somit die LED Systeme zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches der Stvzo an, oder zur Nutzung / Export in Drittländer, zu Showzwecken, oder für Events, Treffen, etc. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, daß der Betrieb mit einem Bussgeld sowie Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister geahndet werden kann, sollte eine Umrüstung eines Halogenscheinwerfers mit einer nicht genehmigten Lichtquelle erfolgen. Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug wenn dieses nicht der STVZO. entspricht
Kurzum: es gibt gegenwärtig keine zulässige Möglichkeit, einen Halogen-Scheinwerfer auf LED-Leuchtmittel umzurüsten. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2015 Wohnort: Fredrikstad
| Fahrzeuge 1. Ohh, zu viele :-) |
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Verfasst am: 25.01.2017 08:56:27 Titel: |
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Wie ist den dein disput diesbezüglich mit NAKATANENGA ausgegangen Escobar?
Dazu gab es doch auch mal ein Thread... | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 25.01.2017 09:53:23 Titel: |
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Wie der Disput ausgegangen ist? Peter hat mir die Zulassungsunterlagen zur Verfügung gestellt, ich habe diese dem KBA weitergeleitet (wo man zuvor schriftlich von einer Fälschung sprach [entsprechende Emails habe ich Peter weitergeleitet] und sich nun in Schweigen hüllt), und mich bei Peter entschuldigt.
Hast Du keine fachlichen Argumente?
Hier die Zulassungsunterlagen von LED-Leuchtmitteln mit "E-Zulassung"; lediglich EMV-Prüfung nachgewiesen, sonst nichts.
Ich freue mich wenn Du uns die Genehmigungsnummer "Deiner" Leuchtmittel mitteilst, dann schau ich mir auch dieses Gutachten gerne an | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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ich Idiot...
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...und hat diesen Thread vor 2621 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 25.01.2017 15:33:33 Titel: |
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Ach warum kann nicht einmal was einfach sein... | _________________
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Verfasst am: 25.01.2017 21:08:41 Titel: |
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Zitat: | Dann hast du ein geprüftes Leuchtmittel welches du in dem, für eine herkömmliche Glühlampe zugelassenen Scheinwerfer zwar montieren kannst, aber die Zulassung für den Scheinwerfer erlischt. |
das gilt nicht nur in dem Fall, sondern bei allen Leuchten am Auto, also auch Blinker, Rückleuchten usw
das einzige was man offiziell mit LED bestücken darf sind Innenbeleuchtung und Instrumente | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2015 Wohnort: Fredrikstad
| Fahrzeuge 1. Ohh, zu viele :-) |
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Verfasst am: 25.01.2017 22:07:47 Titel: |
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P. Escobar hat folgendes geschrieben: |
Ich freue mich wenn Du uns die Genehmigungsnummer "Deiner" Leuchtmittel mitteilst, dann schau ich mir auch dieses Gutachten gerne an |
Ich werde die Tage sie bei meiner Quelle erbitten.
Danach kann ich dir bzw hier mehr dazu Kund geben. Auf Vorrat hab ich leider nix.
Danke für die Aufklärung bzg dem Naka-Thema
Dann Wissen wir das | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2016
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Verfasst am: 25.01.2017 22:27:50 Titel: |
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Hier ist ein Interessanter Zeitungsartikel aus der Frankfurter Allgemeinen dazu. | |
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ich Idiot...
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
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| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 27.01.2017 10:56:12 Titel: |
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Okay also mal kurz gesagt:
Leuchtmittel mit E Zeichen nur dann gueltig, wenn es den kompletten Test quasi "IM" Scheinwerfer gemacht hat. also fuer die Halogenscheinwerferkonstruktion geprueft und zugelassen wurde ( muss ne "neue" E-kennung drauf) Die bisherigen LED Leuchtmittel mit ner E-kennung haben keine Zulassung um in den Halogenscheinwerfern als Leuchtmittel genutzt zu werden.
Ersetzen der Halogenscheinwerfer(teile) durch LED Scheinwerfer(teile) welche eine entpsrechende E-kennung haben ist aber zulaessig. Nakatanenga und andere vertreiben diese korrekt gekennzeichneten LED-Scheinwerfer
Is das soweit richtig? | _________________
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Verfasst am: 27.01.2017 16:11:15 Titel: |
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Gorli hat folgendes geschrieben: |
Is das soweit richtig? |
Nein!
Ein Scheinwerfer hat eine E-Kennzeichnung. In dieser Kennzeichnung enthalten ist auch der Leuchtmitteltyp, z.B. H4 Glühlampe. Selbst wenn das LED Leuchtmittel eine E-Kennzeichnung, von mir aus auch mit Unterschrift vom Papst oder the real Donald, hat, so hat der Scheinwerfer immer noch seine eigene E-Kennzeichnung mit dazugehörigem Leuchtmitteltyp.
Einen kompletten Scheinwerfer kannst du tauschen, siehe J.W.Speaker, TruckLite etc. Die sind mitsamt ihrem LED Leuchtmittel, das auch nicht getauscht werden kann, geprüft und als LED Scheinwerfer zugelassen. | _________________ Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool. |
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Verfasst am: 27.01.2017 16:32:17 Titel: |
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Danke fuer die Richtigstellung. Es muss also in jedem Fall ein Komplettscheinwerfer verwendet werden, der fuer den entsprechenden Leuchtmitteltyp zertifiziert/geprueft wurde.
Also kann ich den Austausch des Leuchtmittels in den Wind schreiben, schade. | _________________
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