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KFZ Steuer VW Taro


 
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Bum
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...und hat diesen Thread vor 2633 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Navara D40
BeitragVerfasst am: 12.01.2017 17:39:33    Titel: KFZ Steuer VW Taro
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Hallo liebes Forum.

Ich habe mich hier eben angemeldet, da ich mir einen Pick Up kaufen möchte & vorher ein paar Fragen habe.
Ich benötige ihn um auf Arbeit zu kommen(sind allerdings nur 3km) & als Arbeitstier für Haus, Hof und Wald.
Budget 6000,-€
Suche schon einen ganze Weile nach den üblichen Verdächtigen: VW Taro, Toyota Hilux, Opel Campo, Mazda B2500, Ford Ranger, Mitsubishi L200 & Nissan Navara.
Da für diesen Kurs fast nur Rostlauben am Markt sind, gestaltet sich die Suche jedoch recht mühselig.

Mei Favorit wäre ein gut erhaltener Taro 4x4 Xtra-Cab mit zwei Notsitzen.

Mein eigentliches Problem ist aber, dass ich nicht weiß wie das Ding letztendlich versteuert wird(zwischen PKW bzw LKW Steuer liegen ja locker 600,-€). Habe mit dem Hauptzollamt in Frankfurt gesprochen. Laut dem netten Herren vom Zollamt spielen unterschiedliche Dinge eine Rolle.
Wenn er mehr als 3 Sitze hat, wird er wohl als PKW versteuert. Was wiederum für eine Versteuerung als LKW sprechen würde, ist wenn die Innenfläche der Ladefläche mind. 55%, und die Fläche der Fahrgastzelle(Türgriff zu Türgriff*Spitze Gaspedal zu Rückwand) 45% oder darunter liegt. Im Grunde liegt da schon der erste Widerspruch.
Leider habe ich im Netz nichts zu diesen Maßen finden können.

Kann mir hier jemand von euch helfen, wäre echt spitze...

Vielen Dank schonmal!

Gruß
Jörg
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quadman
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Fahrzeuge
1. 4.2 Ltr. Diesel Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. 2.5 Ltr. Diesel Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. 3.8 Ltr. Benzin Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
BeitragVerfasst am: 12.01.2017 17:59:14    Titel:
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Moin.

Die Tage habe ich einen Taro 4x4 xtracab stehen sehen, als ich auf Dienstreise durch die Ortschaft fuhr. Das Kaff heisst Hillerse und lag auf dem Weg überland zu VW in WOB...

Beim xtracab 2 Sitze austragen zu lassen ist auch kein Thema wenn man die nicht braucht - weil dann gibt es zu 100% die LKW Zulassung.



Gruß Stefan
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Bum
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1. Navara D40
BeitragVerfasst am: 12.01.2017 18:03:36    Titel:
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Würde auf die Sitze aber nicht verzichten wollen, da ich zur Not auch mal zu dritt fahren wollte. Aber man könnte eventuell einen ausbauen. Muss der Gurt da dauerhaft raus?
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quadman
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1. 4.2 Ltr. Diesel Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. 2.5 Ltr. Diesel Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. 3.8 Ltr. Benzin Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
BeitragVerfasst am: 12.01.2017 18:36:27    Titel:
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Also die Gurte müssen raus. Manch TÜVler hätte auch gern die Befestigungen unbrauchbar gemacht, spricht verschweißt.
Ob 3 Sitze auch für eine LKW Zulassung reichen? Da bin ich überfragt. Keine Erfahrung!


Gruß Stefan
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Bum
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1. Navara D40
BeitragVerfasst am: 12.01.2017 19:19:19    Titel:
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wenn jemand Flächenmaße von Ladefläche und Kabine hat, immer her damit...
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OffRoad-Ranger
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1. 2477ccm díosal, Der Grüne
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BeitragVerfasst am: 12.01.2017 21:35:02    Titel:
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Hej,

bis drei Sitze sollte als Gewichtsbesteuerung ohne weitere Kontrolle durchgehen.

_________________
Gruß

OffRoad-Ranger
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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 12.01.2017 21:36:43    Titel:
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sollte natürlich, sollte!

denn festgeschrieben ist bei der Besteuerung von Pickup´s gar nichts, leider Unsicher

_________________
Gruß

OffRoad-Ranger
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Landylothar
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1. Defender, was sonst ?!?
BeitragVerfasst am: 31.01.2017 02:56:22    Titel: Re: KFZ Steuer VW Taro
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Bum hat folgendes geschrieben:
Hallo liebes Forum.

Ich habe mich hier eben angemeldet, da ich mir einen Pick Up kaufen möchte & vorher ein paar Fragen habe.
Ich benötige ihn um auf Arbeit zu kommen(sind allerdings nur 3km) & als Arbeitstier für Haus, Hof und Wald.
Budget 6000,-€
Suche schon einen ganze Weile nach den üblichen Verdächtigen: VW Taro, Toyota Hilux, Opel Campo, Mazda B2500, Ford Ranger, Mitsubishi L200 & Nissan Navara.
Da für diesen Kurs fast nur Rostlauben am Markt sind, gestaltet sich die Suche jedoch recht mühselig.

Mei Favorit wäre ein gut erhaltener Taro 4x4 Xtra-Cab mit zwei Notsitzen.

Mein eigentliches Problem ist aber, dass ich nicht weiß wie das Ding letztendlich versteuert wird(zwischen PKW bzw LKW Steuer liegen ja locker 600,-€). Habe mit dem Hauptzollamt in Frankfurt gesprochen. Laut dem netten Herren vom Zollamt spielen unterschiedliche Dinge eine Rolle.
Wenn er mehr als 3 Sitze hat, wird er wohl als PKW versteuert. Was wiederum für eine Versteuerung als LKW sprechen würde, ist wenn die Innenfläche der Ladefläche mind. 55%, und die Fläche der Fahrgastzelle(Türgriff zu Türgriff*Spitze Gaspedal zu Rückwand) 45% oder darunter liegt. Im Grunde liegt da schon der erste Widerspruch.
Leider habe ich im Netz nichts zu diesen Maßen finden können.

Kann mir hier jemand von euch helfen, wäre echt spitze...

Vielen Dank schonmal!

Gruß
Jörg


Hallo,

ich hatte mich jahrelang mit der Kfz-Steuerproblematik im Verein ProAllrad auseinandergesetzt.
Anstatt hier andauernd irgendwelche Gerüchte und Halbwahrheiten zu streuen, sollte jeder, den es betrifft, die jeweils aktuelle Version vom Kfz-Steuergesetz (im Amtsdeutsch KraftStG) lesen.
Siehe hierzu
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/
Das Lesen dieses Gesetzes dauert keine Dreiviertelstunde. Sinnvoll genutzte Zeit.


Die angeblichen "Meßmethoden" irgendwelcher kleinwagenfahrenden Sachbearbeiter (noch schlimmer: links-grün-versiffte Radfahrer mit super sexy Suppenschüssel auf dem Kopf) sind von den Beamten selbst erfundenene Mess-Methoden, um die Untertanen dieses Staates, Hau mich, ich bin der Frühling als Idioten abzustempeln.

Selbstverständlich steht nichts davon im Gesetz, dass da irgendjemand seinen zarten SPD-Popo aus dem Büro bewegt und mit dem Zollstock vom Gaspedal bis zur Kabinenrückwand misst.

Sie machen es aber trotzdem, weil der Staat die Geländewagen und PickUps nicht mehr sehen will.

Und deshalb macht der Zoll den Geländewagenfahrern das Leben so unangenehm wie möglich.

Wenn die Leute in den Behörden nicht solche erbärmlichen Spießer und duckmäuserische Kleinbürger wären, und die Leute selbst alle "anständige" Offroader anstatt Nissan Micra oder Hyundai Getz fahren würden, hätten wir auch ganz andere Sichtweisen und Mentalitäten seitens der Staatsdiener.

Der Staat hat aber permanente Geldgier, weshalb die Fahrzeuge immer zum Nachteil, nie aber zum Vorteil des Halters besteuert werden. Notfalls geht es auch nur mit Rechtsbeugung.

Zurück zum Thema:
Bei den Anderhalbkabinern hat man eine Chance, eine Gewichtsbesteuerung zu erreichen, wenn die hinteren Gurte komplett entfernt werden und die Sitzplätze aus dem Fahrzeugschein ausgetragen werden und die Kabine dann immer noch kürzer ist als die Pritsche.
Es müssen aber ALLE drei Parameter stimmen.

Eine Doppelkabine wir niemals als LKW bestuert, weil bei einer 4-türigen Kabine nach Auffassung des Gesetzgebers die Personanenbeförderung im Vordergrund steht.

Es ist auch mittlerweile sehr naiv zu glauben, dass TÜV-Prüfer irgendwelche Sitzplätze aus den Papieren streichen.

Die Prüf-Organisationen sind der Bundesregierung hörig (so wie die GEZ-Sender) und erhalten Rundschreiben, was jeweils als nächste Idee durch Deutschland geistert, hier und anderswo.

Wenn ein oder zwei Leute es schaffen, spricht sich das sehr schnell herum und dann ist wieder Schluß.

So war es damals auch mit meiner M1-AF-Zulassung. Ich war zwei Tage nach Bekanntwerden dieser Lösung bei der Dekra und bekam die Umschlüsselung von Kombinationskraftwagen auf M1-AF.

Leute, die erst noch 2 oder mehr Wochen "überlegen" Nee, oder? mussten, ob sie die lächerlichen Beträge für die Umschlüsselung bezahlen wollten (die üblichen Geizkragen eben) wurden abgewiesen.

Diese Schlafmützen hatten dann später bei der anstehenden Sammelklage das Nachsehen, weil es das Wort Kombinationskraftwagen nicht mehr gab.

Zum Abschluß:
Am bösartigsten ist immer noch der § 18 Abs. 12 KraftStG.
Das liest sich so:

Paragraph 1: Der Chef hat immer Recht.
Paragraph 2: Wenn der Chef ausnahmsweise mal nicht Recht hat, gilt Paragraph 1."

Dieser Absatz wurde absichtlich eingeführt, um sämtliche Grenzfälle nach Belieben umzudeuten, und zwar im Sinne des Zolls. Der Staat hat sich damit eine gesetzliche Erlaubnis geschaffen, dass beispielsweise die als Leicht-LKW zugelassen letzten Defender-Baujahre, also die TD4 mit dem 2,2 Liter Vierzylinder, die mangels Airbag niemals eine PKW-Zulassung bekommen hätten, nach Belieben als PKW besteuert werden können.

Auf Basis dieses Paragraphen hat auch der Besitzer eines 130er CrewCab vor dem Finanzgericht verloren.
Ein 130er CC ist steuerlich ein PKW, vollkommen egal, was im "Kfz-Schein" steht.
Als Begründung wurde fairerweise angeführt, dass schon der Name "CrewCab" für eine Personenbefördrung spricht.


Fazit:

Die Zeit, dass man einen Geländewagen kauft, nur um Steuern zu sparen, sind seit ca. 10 Jahren vorbei.

Wer das immer noch nicht mitbekommen hat, hat die letzten 10 Jahre lang auf dem Mond gelebt.


Es sei denn, man kauft sich ein Fahrzeug, bei dem von vornherein klar ist, dass es nur ein LKW sein kann.
Zum Beispiel:
PickUps mit Single-Kabinen.
Die hierzulande exotischen Defender-Modelle
90 PickUp und softtop oder 90 HardTop mit leerem Laderaum.
110 HCPU und 110 Hardtop.
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SafariTecPeter
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1. Ohh, zu viele :-)
BeitragVerfasst am: 31.01.2017 12:04:17    Titel:
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Selten hast Du sowas Handfestes gepostet Lothar
#respekt#
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sebbo
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1. 89-92er Samurai
BeitragVerfasst am: 02.02.2017 19:13:17    Titel:
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vor 4 wochen erst war ich wieder beim tüv und bei der zulassungsstelle und hab mich mal wieder dumm gestellt. beide haben mir wie bisher auch erklärt dass der tüv entscheidet was für ein fahrzeug es ist und demnach auch besteuert wird.

sprich: der tüv sagt es ist ein lkw und das wird auf welcher grundlage auch immer und mit erfüllung von was auch immer für bedingungen in die papiere eingetragen dann zahlt man auch nur die lkw steuer. zumindest scheint das hier in bayern so zu sein.

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BeitragVerfasst am: 06.02.2017 09:23:55    Titel:
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Bei KFZ die als LKW produziert und als solche erstmals zugelassen wurden gibt es meines Wissens überhaupt keine Probleme. Ich selbst hatte einen neuen L200 (Xtracab(?), den mit 2 Notsitzen) erworben und in den Papieren stand auch LKW bei der Erstzulassung, dementsprechend war die Versicherung und die Besteuerung.

Problematisch sind die Fahrzeuge die vom PKW zum LKW umgebaut wurden. Die werden dann auch technisch abgenommen, die Änderung in die Papiere eingetragen, die Versicherungsprämie steigt auf ein Vielfaches der PKW-Versicherung und die Steuer bleibt bei der Hubraumabrechnung Obskur
Das kann aber von Fall zu Fall zugunsten der LKW-Gewichtsbesteuerung entschieden werden. Nur gibt es für diese Fälle keine Garantie und Rechtsgrundlage.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 11.02.2017 21:09:55    Titel:
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zugmaschine hat folgendes geschrieben:
Bei KFZ die als LKW produziert und als solche erstmals zugelassen wurden gibt es meines Wissens überhaupt keine Probleme.


Seit 2012 sind alle Defender ab Werk LKW.
Frag mal was die an Steuern zahlen.

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Bum
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BeitragVerfasst am: 16.02.2017 20:18:57    Titel:
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Steuerbescheinigung für meinen 1 1/2 Kabiner Navara D40 BJ2006 kam endlich. Habe vorm öffnen überlegt, ob ich mir nen Bier aufmache oder nen Schnaps Nee, oder? Ist ein Bier geworden YES 172,-€ YES Verbrauch liegt trotz Kurzstrecke auch bei 8,8l/100km YES YES
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BeitragVerfasst am: 18.02.2017 19:41:11    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
Seit 2012 sind alle Defender ab Werk LKW.
Frag mal was die an Steuern zahlen.

Na, was zahlen die denn?
Es gibt gewisse Kriterien die erfüllt werden müssen um den Zulassungsmodus LKW zu erfüllen. Beim „Umbau“ Supi ist's so gut wie ausgeschlossen den Segen für den Umbau zu erhalten, aber ab Werk ....?
Wenn „British Elend“(oder war es BWM?) offensichtlich bescheißen will um sich eine gewisses Käuferklientel zu erhalten, dürfte die LKW-Zulassung den Kriterien entsprechenden Fahrzeugen kein Problem darstellen.
Anderseits dürfte eine Aussage wie die o.z. eine gewisse Reaktion entsprechender Ämter provozieren.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 18.02.2017 20:29:07    Titel:
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Ach herjeh.Die 5-Türer sind als N1-BB klassifiziert.In Neudeutsch Fahrzeug zur Güterbeförderung - Van.
Das hat Abgastechnische Relevants.Der Konzern heißt übrigens Jaguar-Land Rover.
Davor war es Ford.
Weil es 5 oder 7 Sitzer sind kassiert der Zoll 680 Euronen CO2 Steuer.
Auch die Viertürer Pickups dürfen das zahlen,dafür zieht der Zoll ein eigenes Urteil aus der Schublade.
Einzig die Zweitürer mit langem Radstand zahlen Gewichtssteuer.
Ausnahmen und Einzelkämpfer gibts immer mal.

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